die Tage hatte ich ein Gespräch mit meinem Bekannten (Papa von Tyra = Mastiff/Dobermann), er brachte mich da auf eine Sache. Er hatt seine Hündin von einem Züchter und die Mixhündin ist aus einem Unfall entstanden. Nun ist es so, er hat im Schutzvertrag extra nur Mixhündin angegeben, mit der Begründung, dass Mixhunde die von Listenhunde abstammen oft bei den Ämtern als Listenhunde angesehen werden und somit kann es passieren, dass min ein Wesenstest verlangt wird. Mit der reinen Angabe Mixhündin können die nichts machen. Sollte man ggf. drauf achten;)
Guter Tipp fand ich und gebe ihn hiermit weiter
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