Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet deröffentlichen Sicherheit und Ordnung:
Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art halten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen. Die Erlaubnis kann vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden. Mit Geldbuße bis zu zehntausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art ohne die erforderliche Erlaubnis hält oder die mit der Erlaubnis verbundenen Auflagen nicht erfüllt.
Bei den Bayern möcht ich noch anmerken, dass diese Regelung auch für Gewerbetreibende gilt!!
Liste der gefährlichen Tiere
Vorbemerkung: Ein Tier wildlebender Art ist dann gefährlich im Sinne des Gesetzes, wenn es einer Tiergattung angehört, die erfahrungsgemäß Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erwarten lässt. Ob es im Einzelfall diese Eigenschaft noch besitzt, spielt keine Rolle (Leitsatz BayObLG Beschluß vom 12.11.1985).
Säugetiere
-alle Affen, mit Ausnahme der Halbaffen und Krallenaffen
-Großbären
-Katzen:Geparde, Pumas, Ozelot, Schneeleopard, Nebelparder, Tiger, Jaguar, Leopard, Löwe, Luchse , Serval
-Hyänen
-Wölfe, einschließlich deren Mischlinge mit Hunden
-afrikanische Wildhunde
-Große Robben: Walrosse, Bullen von See-Elefanten, Klappmützen und anderen großen Robben
-Asiatische & afrikanische Elefanten
-Nashörner
-Tapire
-Flusspferde
-Giraffen
-Männliche Großkamele
-Männliche Großhirsche mit Geweih der Arten Elch und Wapiti
-Männliche Antilopen der Arten Elenantilope, Rappenantilope, Säbel-antilope und andere männliche Großantilopen
-Wildrinder: Anoas, Kaffernbüffel, Gaur, Banten, Bison, Wisent, Wildpferde
Reptilien
-Panzerechsen: Alle, hierunter fallen alle Unterordnungen und Arten wie Krokodile, Alligatoren, Gaviale und Kaimane.
-Riesenschlangen Familie (Boidae) der Arten :
Tigerpython, Felsenpython, südlicher Felsenpython,Netzpython, Anakonda, Blutpython, Amethystpython, Papua-Wasserpython, Olivpython, Oenpellipython und Unterarten:Diamantpython Rautenpython
Wichtig: Auch andere Riesenschlangen, die ausgewachsen (
-Giftschlangen:
Todesottern, Schildkobras, Wasserkobras, Kraits, Mambas, Ringhalskobras, Bauchdrüsenottern , Echte Korallenschlangen,Echte Kobras,Tigerottern, Königskobras, Taipan, Schwarzottern, Waldkobras, Australische Scheinkobras ,Wüstenkobras, Australische Kupferköpfe,Schmuckottern, Asiatische Korallenschlangen, Plump-Seeschlangen, Plattschwänze, Buschvipern, Puffottern, Hornvipern, Sandrassel-Ottern, Macmahon-Vipern, Trughornvipern , Echte Vipern, Gloydius, Lanzenottern, Palmenvipern,Springende Lanzenotter, Godmans Berg-Grubenotter Malayische Mokassinotter, Kettenviper,Saharaotter, Levanteotter ,
Dreieckskopfottern, Klapperschlangen,Buschmeister,Zwergklapperschlangen, Peitschennattern, Nachtbaumnattern, Sandrennnattern,Boomslang, Baumnattern, Tigernattern
-Seeschlangen: vollständig
-Schnappschildkröten: Chelydra serpentina und Geierschildkröten der Art Macroclemys temminckii;
Wichtig: Andere Wasser- und Sumpfschildkröten, die ausgewachsen (
-Krustenechsen: vollständig
-Warane:
Wüstenwaran,Nilwaran,Bengalenwaran, Bindenwaran,Komodowaran,Weißkehlwaran,Grosswaran, Goulds Waran Papua-Waran,Grey`s Waran,Buntwaran
Wichtig: Andere Warane (Varanidae), die ausgewachsen (
-Leguane: Nashornleguan
Wichtig: Andere Leguane (Iguanidae), die ausgewachsen (
Wirbellose Tiere (Invertebrata)
-Skorpione:
Buthus, Mesobuthus, Compsobuthus, Lychas, Orthochirus, Urodacus, Uroplectes, Vaejovis, Bothriurus, Buthacus, Buthotus, Androctonus, Tityus, Leiurus, Centruroides, Nebo, Hemiscorpius; dto Parabuthus;
-erheblich giftige Spinnen (Gattungen einschliesslich von Synonymen)
Trechona, Atrax, Hadronycha, Harpactirella, Latrodectus, Loxosceles, Mastrophora, Phoneutria, Cheiracanthium, Sicarius, Hogna, Macrothele, Actinopus, Badumna, Cteniza, Bothriocyrtum, Ummidia, Idiommata, Ixeuticus, Miturga, Phrynarachne, Tegenaria, Lampona, Olios, Pandercetes, Pediana, Isopeda, Heteropoda, Delena, Saotes, Typostola, Poecilotheria*, Selenocosmia*
*Hinweis zu Vogelspinnen:
Aus der Familie (familia) Vogelspinnen/Theraphosidae sind nur die Gattung (genus) Poecilotheria* Unterfamilie (subfamilia) Poecilotheriinae) und die Gattung (genus) Selenocosmia* Unterfamilie (subfamilia) Selenocosmiinae) derzeit von der Halteerlaubnispflicht des Art. 37 LStVG erfasst.
Alle Skorpione, Spinnen und Hundertfüßler, deren Art nicht eindeutig bestimmt werden kann, sind grundsätzlich als gefährlich und deshalb als erlaubnispflichtig anzusehen.
"Anmerkung: Diese Liste ist nach ministerieller Auskunft nicht als abschließend zu betrachten !
Dieses Informationsblatt beinhaltet allgemeine Hinweise im Zusammenhang mit der Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jede Genehmigung oder Ablehnung einer Gefahrtierhaltung setzt eine Einzelfallprüfung der zuständigen Behörde voraus. Entscheidend ist stets die aktuelle Rechtslage. Irrtum vorbehalten."