Das man im Naturschutzgebiet oder eingezäunten Waldstücken nicht sammeln darf ist klar aber wusstet ihr, dass man bestimmte Pilze nur in begrenzter Menge sammeln darf ?
Tatsächlich gibts in der Bundesartenschutzverordnung ( Anlage 1 zu §1)´ne Auflistung von Pilzarten, die unter Schutz stehen und eigentlich nicht gesammelt werden dürften, wozu zB Steinpilze und Pfifferlinge gehören. Allerdings dürfen nach §2 I BASchuV geringe Mengen für den eigenen Bedarf, gesammelt werden (also zum eigenen Verzehr, nicht verkaufen oder in der Gastro mit auf´n Teller...).
Die Grundregel ist (Zitat):Pro Pilzsucher dürfen pro Tag maximal bis zu 2 Kilogramm gesammelt werden, was jedoch anscheinend nicht in jedem Bundesland bzw jeder Gemeinde gleich geregelt ist wie ich so beim Rumgoogeln feststellte (in manchen bayr. und öster. Gegenden = 1kg)
Vielleicht sollte ich ja jetzt immer´ne Wage mit den Wald nehmen um gegebenfalls meine gesammelten Steinpilze abzuwiegen
![Augen verdrehen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
(fette Hennen zB kann ich sammeln so viel ich will, da hab ich keine Einschränkung gefunden...ansonsten )
Infos & Zitat: [url=http://www.ferner-alsdorf.de/2012/10/pilze-sammeln-was-ist-erlaubt-welche-menge-erlaubt-rechtsanwalt-wald/]Quelle[/url]
PS: auch Beeren und was im Wald noch so wächst, darf man nicht in unbegrenzter Menge mitnehmen