Kleinhunde = Kleintier oder Hund?

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Kleinhunde = Kleintier oder Hund?

Beitrag von Kaktus » Do 12. Jul 2012, 13:25

Ja, man findet verschiedene Angaben, ob man Yorkies und Chihuahuas nun unabhängig vom Mietvertrag halten darf oder doch nicht? weiß jmd wirklich bescheid?


Es grüßt Flora mit den geliebten Plüschbällchen
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Re: Kleinhunde = Kleintier oder Hund?

Beitrag von Ziesel » Do 12. Jul 2012, 13:46

das ist recht unterschiedlich.. (wir sind ja gerade auf Wohnungssuche und darum hab ich´ne Runde rumgelesen was Tierhaltung in Mietwohnungen betrifft und mich uA mit´nem Anwalt drüber unterhalten)
Für manche ist Hund gleich Hund und egal ob Yorkie oder Schäferhund wird die Haltung entweder komplett verboten, ist erlaubt (Ausnahme Kampfhunde) oder bedarf der Zustimmung des Vermieters. Im Gegensatz dazu sagt zB der Mieterbund Hessen (Zitat):
Yorkshireterrier: Hunde mit winzigen Ausmaßen sind immer erlaubt und gelten als
Kleintiere. Sie bellen angeblich nicht, sondern können nur krächzen.
Chihuahuas: Winzling-Hund, als Kleintier immer erlaubt. Belästigungen für
Nachbarn sind nicht zu erwarten.

Übrigens sind da echt nur die beiden Hunderassen aufgeführt

PS: mal ganz am Rand:
Kleintiere wie Hamster uÄ sind ja generell erlaubt aber wusstest du, dass das auch nur begrenzt gilt ?
Für Chinchillas wären "normaler erlaubter Hausgebrauch" fünf Tiere



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Re: Kleinhunde = Kleintier oder Hund?

Beitrag von Dajanira » Do 12. Jul 2012, 13:48

Das Mietrecht ist an dieser Stelle etwas undurchschaubar.

Kleintiere sind nach dem Gesetz Tiere, die überwiegend im Käfig gehalten werden (Nager, Aquarien, Terrarien, Vögel usw.) und denen unterstellt wird, dass sie keine Belästigungen/Beschädigungen der Mietwohnung (bzw. anderer Mietparteien im Haus) (dies schließt innerhalb der Gruppe Kleintiere gefährliche und laute Tiere, die Giftschlangen oder Papageien aus) verursachen. Näher kann man das im BGH Urteil VIII ZR 340/06 nachlesen.

Ebenfalls gab es mal ein Gerichtsurteil zur Haltung eines Yorkies, allerdings ist das schon 14 Jahre alt.
Im vorliegenden Fall der Haltung eines Yorkshire-Terriers bestehen bereits erhebliche Zweifel, ob die Haltung eines solchen Tieres nicht bereits der in der Klausel des § 9 Mietvertrag ausdrücklich gestatteten Kleintierhaltung zuzurechnen ist, denn Hunde dieser Rasse sind von winzigem Ausmaß, vergleichbar etwa einem Meerschweinchen. Jedenfalls ist in einem solchen Fall die Versagung der Genehmigung rechtsmißbräuchlich, weil diese Tiere, die sich allenfalls durch ein leises, heiseres Krächzen bemerkbar machen können, erfahrungsgemäß nicht in der Lage sind, andere Hausbewohner zu belästigen oder gar eine stärkere Abnutzung der Mietsache herbeizuführen (vgl. LG Düsseldorf WM 1993, 603). Auch die von den Beklagten geltend gemachte Befürchtung, bei einer Gestattung der Hundehaltung sei mit einer Verschmutzung der als Kinderspielplatz vorgesehenen Grünanlage durch Hundekot zu rechnen, ist jedenfalls im vorliegenden Falle nicht gerechtfertigt. LG Kassel 1. Zivilkammer, Urteil vom 30. Januar 1997, Az: 1 S 503/96
Im Zweifelsfall immer den Vermieter fragen!


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Re: Kleinhunde = Kleintier oder Hund?

Beitrag von Ziesel » Do 12. Jul 2012, 14:09

genau Daja, das ist der Punkt ...
Heisst es bei den ohnehin erlaubten Kleintieren wie Kampffisch oder Hamster, dass die in "geschlossenen Behältnissen aufbewahrt" werden, gilt dass ja nicht für Mietz & Bello und das ist die Stelle wo es "undurchsichtig" wird und ich auch immer die Erlaubnis des Vermieters einholen würde.

Selbst wenn der Miniyorkie als erlaubtes Kleintier durchgehen würde und dein Vermieter dir einfach so die Haltung nicht untersagen kann
(Eine Mieterin wollte sich einen Yorkshire-Terrier zulegen und bat dafür die Vermieterin um die vertraglich festgelegte Erlaubnis. Die Vermieterin verweigerte die Zustimmung und wurde deshalb verklagt. Das Landgericht Kassel entschied, Yorkshire-Terrier seien der Kleintierhaltung zuzurechnen, .... Für die Haltung von Kleintieren sei die Zustimmung des Vermieters nicht erforderlich. Diese Hunde können sich allenfalls durch leises, heiseres Krächzen bemerkbar machen und seien erfahrungsgemäß nicht in der Lage, andere Hausbewohner zu belästigen oder die Wohnung stärker abzunutzen.LG Kassel Az.:1S503/96)
gehts ja weiter...zB kackt/pullert der Yorki mal in´s Treppenhaus, neben der Fahrradständer oder draussen auf´n Spielplatz uÄ und es beschweren sich Nachbarn, muss der Vermieter reagieren. Er kann dann auch wegen eines Yorkies abmahnen bzw die Abschaffung des Tieres verlangen



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Re: Kleinhunde = Kleintier oder Hund?

Beitrag von Dajanira » Do 12. Jul 2012, 14:36

Der Mieterbund ordnet Kleinhunde zu den Kleintieren, aber für einen Vermieter wird ein Hund immer ein Hund bleiben. Ich würde persönlich nicht das Risiko eingehen einen Kleinhund ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter in die Wohnung zu holen. Und Vermieter sind abgehärtet was Hunde und ihre Besitzer betrifft. Aussagen, wie "Der tut doch nichts" oder "Der bellt nicht" ziehen nicht.

Auch wenn der Hund unter die Kleintierregelung fällt, besteht immer noch das Risiko, dass man einen Untersagungsklage ans Bein bekommt, weil das Tier Krach macht oder iwo hin pullert.

In dem Block, wo ich früher wohnte, hielt jemand einen Kleinhund, irgendein Mischling Größe Yorkie. Und wer denkt solche Tiere bellen nicht, hat sich geirrt. Yorkies können bellen (mein Nachbar hatte mal einen) und dieser Mischling konnte es auch und zwar stundenlang und hat des Öfteren in den Keller gepullert.


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