Guten Tag liebe Forenuser,
ich frage für eine gute Freundin. Sie musste ihren Hund, einen bildhübschen Collie, aufgrund privater Umstände leider in neue Hände geben. Sie bekamen die Ahnentafel und den Impfausweis mit.
Leider haben sich seine neuen Besitzer als sehr verantwortungslos und als nicht in der Lage erwiesen, den Hund länger zu halten.
Der Hund befindet sich aktuell in der Obhut ihrer Mutter. Und die Frage ist jetzt, ob er dort auch verbleiben darf? Oder haben seine bisherigen Besitzer irgendeinen (rechtlichen?) Anspruch auf den Hund?
Es existiert kein Kaufvertrag. Auch ein Übergabeformular oder ähnliches wurde bei Abgabe des Hundes in neue Hände nicht erstellt.
Bei Tasso und auch steuerlich ist der Hund immernoch auf sie gemeldet.
Ist es nicht so, dass der Hund streng genommen den neuen Besitzern niemals wirklich gehört hat (und zwar im rechtlichem Sinne)?
Wer hat Anspruch auf den Hund?
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Wer hat Anspruch auf den Hund?
Unter hundert Menschen liebe ich nur einen, unter hundert Hunden neunundneunzig.
(Marie von Ebner-Eschenbach)
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Re: Wer hat Anspruch auf den Hund?
Ich hoffe es schreibt noch wer der sich gut auskennt.
Ich könnte mir vorstellen, dass die "neuen Besitzer" keinen Anspruch auf den Hund haben. Es gibt ja keinen Vertrag und der Impfpass und Ahnentafel ist da denk ich zu wenig. V.a. ist ja der Hund steuerlich auf deine Freundin gemeldet.
Wollen sie denn den Hund wieder haben? Vielleicht kann man ja mit ihnen reden und sie geben den Impfpass zurück.
Ich könnte mir vorstellen, dass die "neuen Besitzer" keinen Anspruch auf den Hund haben. Es gibt ja keinen Vertrag und der Impfpass und Ahnentafel ist da denk ich zu wenig. V.a. ist ja der Hund steuerlich auf deine Freundin gemeldet.
Wollen sie denn den Hund wieder haben? Vielleicht kann man ja mit ihnen reden und sie geben den Impfpass zurück.
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Re: Wer hat Anspruch auf den Hund?
Es kommt wohl dabei drauf an, wielange der Hund bei den neuen Besitzern blieb ... irgendwann wirds spannend, weil das Gewohnheitsrecht zu tragen kommt.
Andererseits dürfte für deine Freundin ausnahmsweise die fehlenden Verträge für sie spielen, denn sie kann jederzeit behaupten, sie hätte den Hund nur zur Pflege gegeben und hätte ihn nie abgeben wollen. Dafür spräche, daß der Hund ja noch steuerlich auf sie gemeldet ist.
Insgesamt jedoch braucht sie hier nen versierten RA, denn je länger der Hund bei den neuen Besitzern war, desto schwieriger wird es, klarzumachen, daß diese den Hund nur in Pflege hatten und der Hund eben nicht den Eigentümer gewechselt hat. Ich denke, da gibts auch etliche juristische Winkelzüge und Tricks, das Ganze im Sinne deiner Freundin ausgehen zu lassen.
Andererseits dürfte für deine Freundin ausnahmsweise die fehlenden Verträge für sie spielen, denn sie kann jederzeit behaupten, sie hätte den Hund nur zur Pflege gegeben und hätte ihn nie abgeben wollen. Dafür spräche, daß der Hund ja noch steuerlich auf sie gemeldet ist.
Insgesamt jedoch braucht sie hier nen versierten RA, denn je länger der Hund bei den neuen Besitzern war, desto schwieriger wird es, klarzumachen, daß diese den Hund nur in Pflege hatten und der Hund eben nicht den Eigentümer gewechselt hat. Ich denke, da gibts auch etliche juristische Winkelzüge und Tricks, das Ganze im Sinne deiner Freundin ausgehen zu lassen.
- Cassio
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Re: Wer hat Anspruch auf den Hund?
Hey Leo,
also ich versuche jetzt mal mein kaufmännisches Wissen hier anzuwenden. So weit ich weiß gelten Haustiere im deutschen Gesetz nach wie vor als Gegenstand nur eben mit "besonderer Regelung". Daher ist, rein rechtlich, der Hund nie Eigentum des "Anderen" geworden sondern eben nur Besitz. Und wie das bei Besitz halt ist, darf man die Herausgabe dessen immer wieder fordern.
Bezüglich des Gewohnheitsrechts ist mein Wissen leider nicht fundiert genug. Aber der Hund wurde eben vom alten Besitzer abgetreten und deiner Mutter übergeben. Damit hat sich der neue Besitzer jedoch strafrechtlich ins Bein geschossen den die Abgabe eines Besitztums ohne Eigentumsanspruch erfordert immer eine Schadenserstattung. Da im Normalfall der Gegenstand jedoch in dieser Form nicht erstattet werden kann, tut es das schöne Bare meist. In diesem Fall wäre durch die Abgabe des Hundes von deiner Mutter an dich der Fall dann ja auch wieder gegessen und unkompliziert gelöst.
Alles in allem denke ich ist das Recht auf deiner Seite. Vor allem durch die fortlaufende Steuerzahlung ist das somit ein "Eingeständnis" das die Bereitschaft den Hund zu behalten und nicht auf unbestimmte Zeit abzugeben, vorhanden war.
Lg,
Cassio
also ich versuche jetzt mal mein kaufmännisches Wissen hier anzuwenden. So weit ich weiß gelten Haustiere im deutschen Gesetz nach wie vor als Gegenstand nur eben mit "besonderer Regelung". Daher ist, rein rechtlich, der Hund nie Eigentum des "Anderen" geworden sondern eben nur Besitz. Und wie das bei Besitz halt ist, darf man die Herausgabe dessen immer wieder fordern.
Bezüglich des Gewohnheitsrechts ist mein Wissen leider nicht fundiert genug. Aber der Hund wurde eben vom alten Besitzer abgetreten und deiner Mutter übergeben. Damit hat sich der neue Besitzer jedoch strafrechtlich ins Bein geschossen den die Abgabe eines Besitztums ohne Eigentumsanspruch erfordert immer eine Schadenserstattung. Da im Normalfall der Gegenstand jedoch in dieser Form nicht erstattet werden kann, tut es das schöne Bare meist. In diesem Fall wäre durch die Abgabe des Hundes von deiner Mutter an dich der Fall dann ja auch wieder gegessen und unkompliziert gelöst.
Alles in allem denke ich ist das Recht auf deiner Seite. Vor allem durch die fortlaufende Steuerzahlung ist das somit ein "Eingeständnis" das die Bereitschaft den Hund zu behalten und nicht auf unbestimmte Zeit abzugeben, vorhanden war.
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Cassio
- lapin
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Re: Wer hat Anspruch auf den Hund?
Interessante Sache, gibt es diesbezüglich Erfahrungen?
Vllt meldet sich der Threadsteller ja nochmal, aber vllt ist es jemand anderem ähnlich ergangen und kann was handfestes berichten?
Vllt meldet sich der Threadsteller ja nochmal, aber vllt ist es jemand anderem ähnlich ergangen und kann was handfestes berichten?
Lg lapin"Das Leben ist 10% was dir passiert und 90%, wie du darauf reagierst."