Mietvertrag Tierhaltung?
- topolino
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Mietvertrag Tierhaltung?
Hallo! Bin erstmal neu in eurem Forum. Ich kriege demnächst zu meinen zwei Meerschweinchen noch zwei Kanninchen dazu. Nun ist meine Frage wieviele Tiere darf man halten? Muß man immer dem Vermieter Bescheid geben?
Im meinem Mietvertag steht folgendes: Die Haltung von Haustieren aller Art ist grundsätzlich nur mit Genehmigung des Vermieters erlaugt. Dies gilt nicht für Ziervögel und Zierfische, für deren Haltung der Mieter keine Genehmigung des Vermieters benötigt, sofern diese Tiere in geringer Zahl gehalten werden. Auch die nur zeitweilige Aufnahme von Haustieren in die Wohnung setzt die Zustimmung des Vermieters voraus. Eine einmal erteilte Zustimmung kann vom Vermieter wiederrufen werden, wenn von dem Tier Störungen, Verschmutzungen oder sonstige Belästigungen ausgehen.
Aber als ich einzog hatte ich schon die Meerschweinchen da war das kein Problem. Sollte ich trotzdem nochmal dem Vermieter etwas sagen oder brauche ich das nicht?
Gruß topolino
Im meinem Mietvertag steht folgendes: Die Haltung von Haustieren aller Art ist grundsätzlich nur mit Genehmigung des Vermieters erlaugt. Dies gilt nicht für Ziervögel und Zierfische, für deren Haltung der Mieter keine Genehmigung des Vermieters benötigt, sofern diese Tiere in geringer Zahl gehalten werden. Auch die nur zeitweilige Aufnahme von Haustieren in die Wohnung setzt die Zustimmung des Vermieters voraus. Eine einmal erteilte Zustimmung kann vom Vermieter wiederrufen werden, wenn von dem Tier Störungen, Verschmutzungen oder sonstige Belästigungen ausgehen.
Aber als ich einzog hatte ich schon die Meerschweinchen da war das kein Problem. Sollte ich trotzdem nochmal dem Vermieter etwas sagen oder brauche ich das nicht?
Gruß topolino
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- Die Wilde7
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Re: Mietvertrag Tierhaltung?
Ich kenne mich jetzt nicht so gut darin aus, aber ich meine etwas in Erinnerung zu haben das man bei sogenannten Käfigtieren nicht nachfragen muss.
Die fallen unter Kleintiere und sind glaub ich immer erlaubt.
Die fallen unter Kleintiere und sind glaub ich immer erlaubt.
- mausefusses
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Re: Mietvertrag Tierhaltung?
Kleintiere sind erlaubt, theoretisch kann er also nichts dagegen sagen.
Ich gehöre allerdings zu den Menschen die trotzdem fragen würden, es ist einfach besser für ein gutes Verhältnis zum Vermieter, das gilt natürlich nur wenn Du von privat mietest. Mietest Du von Wohnungsbaugesellschaften würde ich nicht fragen sondern machen.
Ich gehöre allerdings zu den Menschen die trotzdem fragen würden, es ist einfach besser für ein gutes Verhältnis zum Vermieter, das gilt natürlich nur wenn Du von privat mietest. Mietest Du von Wohnungsbaugesellschaften würde ich nicht fragen sondern machen.
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- freigänger
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Re: Mietvertrag Tierhaltung?
wie du aus deinem mietvertrag zitierst ist die zustimmung einzuholen....
es gab prozesse im hinblick auf die 'einschränkung der persönlichen freiheit' - allerdings wie der aktuelle stand ist und ob sich dieser ärger lohnt?
ich war selbst mal in dieser lage (eigentumswohnung), hatte die zustimmung der hausmeister und unmittelbaren nachbarn - trotzdem gab es bei der nächsten eigentümerversammlung 'aufstand' und einsprüche....
meiner meinung nach, geh auf nummer sicher, der ordnung halber und um dir ärger zu ersparen und nimm den offiziellen weg.
es gab prozesse im hinblick auf die 'einschränkung der persönlichen freiheit' - allerdings wie der aktuelle stand ist und ob sich dieser ärger lohnt?
ich war selbst mal in dieser lage (eigentumswohnung), hatte die zustimmung der hausmeister und unmittelbaren nachbarn - trotzdem gab es bei der nächsten eigentümerversammlung 'aufstand' und einsprüche....
meiner meinung nach, geh auf nummer sicher, der ordnung halber und um dir ärger zu ersparen und nimm den offiziellen weg.
liebe grüße freigänger
vom 18.6.00 bis 14.4.12 begleitete mich cano treu und in liebe, wie nur ein hund kann. danke cano. Wer wagt, kann verlieren. Wer nicht wagt, hat schon verloren. (b.brecht)
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Re: Mietvertrag Tierhaltung?
Die Kleintierhaltung bedarf keiner Zustimmung!
Zitat pro Wohnen!
Zitat pro Wohnen!
Mit dem Urteil vom 14. November 2007 (Az. VIII ZR 340/06) hat der Bundesgerichtshof die Klausel in § 8 Nr. 4 des Mietvertrages nach der "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters" bedarf gemäß dem § 307 Abs. 1 BGB für unwirksam erklärt. Denn durch die zitierte Klausel ergebe sich eine Benachteiligung insofern, als dass der Mieter beim Vermieter nur für die Haltung von Ziervögeln und Zierfischen eine Zustimmung erfordern muss, jedoch nicht für andere kleine Haustiere, wie zum Beispiel Hamster oder Meerschweinchen.
Bei einem Fehlen einer wirksamen Regelung im Mietvertrag, ist die Zulässigkeit der Tierhaltung davon abhängig, ob diese zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Jedoch lässt sich eine Abwägung nicht allgemein, sondern nur im jeweiligen Einzelfall vornehmen. Denn es müssen dabei die individuellen Umstände berücksichtigt werden. Das bedeutet also, dass die Tierhaltung in der Mietwohnung im Einzelfall individuell geregelt werden muss.
- topolino
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Re: Mietvertrag Tierhaltung?
Danke für eure Antworten!
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