[url=http://www.ra-psp.de/images/dokumente/186.pdf]Quelle[/url] Sehr interessant zu lesen .Jeder Tierarzt unterliegt der Mitgliedschaft in einer Tierärztekammer. Die jeweilige Tier-ärztekammern sind u.a. mit folgenden Aufgaben betraut:
a) Im Interesse der tierhaltenden Bevölkerung und im Sinne des Tierschutzes ei-nen tierärztlichen Bereit-schaftsdienst zu stellen.
b) Den Notdienst in den Sprechstundenfreienzeiten sicherzustellen und be-kannt zu machen sowie ei-ne Notfalldienstordnung zu erlassen
Das heißt, wenn wiedereinmal der Fall eintritt, dass es keinen notdienst-habenden Tierarzt gibt, kann man entweder die Tierärztekammer oder den eingeteilten Tierarzt zur Rechenschaft ziehen.
Ist ein Tierarzt während seines Notdienstes nicht da, drohen ihn saftige Geldbusen...
Ich dachte, soetwas ist für alle Tierhalter doch mal ganz wissenswert .