´n Lappenchamäleon

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´n Lappenchamäleon

Beitrag von Ziesel » Di 18. Feb 2014, 16:46

man merkt vermutlich, dass ich heut frei hab und Zeit hatte fremde Chamäleons zu begucken..

Das hier ist´n Chamaeleo dilepis und wenns nicht im Terra wohnt lebt es in Ost-und Süd-Afrika und klettert dort am Liebsten durch Bäume und Büsche der Savanne
[url=http://www.directupload.net]Bild[/url]
..hält man´s in einem deutschen Terrarium ist es meldepflichtig>>ich melde es jetzt nicht, ich halts nur mal auf der Hand
[url=http://www.directupload.net]Bild[/url]
und setzt es jetzt wieder rein ehe ich´s mir anders überleg :)



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Re: ´n Lappenchamleon

Beitrag von Felli » Di 18. Feb 2014, 16:52

oh, was für ein schönes Tier :hot:
so ein getupftes hab ich ja noch nie gesehen
danke für´s zeigen

ob Zieselchen schon mal schaut wo sich in der Bude noch Platz für ein neues Terra findet :pfeif:


Liebe Grüße
Bild
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Re: ´n Lappenchamleon

Beitrag von Ziesel » Di 18. Feb 2014, 17:00

pssttt..sag doch sowas nicht wo ich mich doch zusammenreissen und nix mehr mitschleppen wollte... ich hab noch ein komplett eingerichtetes chamgeeignetes Terra hier stehen aber das ist eigentlich für Pflegefälle reserviert *tapfer bleib (noch)



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Re: ´n Lappenchamleon

Beitrag von Venga » Di 18. Feb 2014, 17:52

Das gefällt mir auch.
Die müssen ja nicht immer bunt sein. *sucht die Lappen am Cham

Warum müssen die gemeldet sein oder ist das allgemein so?

Ist der Lappen die kleine Erhebung am Genick des Chams?


LG
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Re: ´n Lappenchamäleon

Beitrag von Ziesel » Do 20. Feb 2014, 21:16

die Occipitallappen sind links und rechts vom Kopf, hinten miteinanderverwachsen, sieht man vielleicht besser beim [url=http://www.tierpla.net/sonstige-echsen/topic3623.html]Melleri[/url] besser

So´n Lappenchamäleon wie auch Jemenchamäleons fallen unters Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen (WA) und damit eben auch unter die EU Artenschutzverordnung und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).

"Die Bundesartenschutzverordnung ist eine auf Grund des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erlassene Rechtsverordnung, die den Artenschutz der Verordnung (EG) Nr. 338/97 regelt.
Die EU-Artenschutzverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft, die der Überwachung des internationalen Handels mit Exemplaren gefährdeter Tier- und Pflanzenarten dient. Der Handel soll so weit kontrolliert werden, dass das Überleben von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten nicht gefährdet wird.
Die Verordnung setzt das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen (WA) sowie weitere europäische Schutzbestimmungen um. Ziel des WA ist es den internationalen Handel mit Wildtieren und Pflanzen so weit zu kontrollieren, dass das Überleben von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten nicht gefährdet wird. (Quelle Wikipedia)

Das heisst, zB mein Leon ist im Anhang B der Verordnung EG Nr 338/97 aufgeführt und somit muss er nach §7 Abs.2 (BArtSchV) gemeldet werden um WA II Anhang B zu erfüllen, was ein quasi ein Aufwasch ist weil ich mit der Herkunftsbescheinung beim Melden ja nachweise, dass ich keinen Wildfang halte, das Tier nicht nach Europa irgendwie illegegal eingeführt bzw gehandelt habe...also ist allem Genüge getan wenn ich angebe woher ich das Tier habe (ich hab bei Leon nicht nur den Vorbesitzer angegeben sondern auch den Züchtern und die mussten das Tier jeweils abmelden)
Nun ist so´n Jemenchamäleon nach dem aber keine Art, die auf der roten (IUCN) Liste als vom Aussterben bedrohte Art steht. Ein Lappencham ist ebenfalls nach BNatSchG geschützt aber ich glaub das steht auch auf der roten Liste...



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