freilaufende Kleintiere im Mietrecht - Konsequenzen?

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freilaufende Kleintiere im Mietrecht - Konsequenzen?

Beitrag von Kaktus » Mo 7. Jan 2013, 00:53

Haustiere

Haustiere in Mietwohnungen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch den Vermieter. Im Regelfall ist das im Mietvertrag geregelt. Auch wenn der Vermieter in der Wohnanlage bereits nicht erlaubnisfreie Tiere geduldet hat, bedeutet dies nicht, dass der Mieter sich einfach ein solches Tier anschaffen darf. Im Mietrecht gibt es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung aller Mieter.

Ausgenommen davon sind erlaubnisfreie Kleintiere, wie

Fische in Aquarien
Stubenvögel
Kleine Käfigtiere (Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen)
Ungiftige und kleine Schlangen in Terrarien
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Mietvertrag_%28Deutschland%29#Haustiere" onclick="window.open(this.href);return false;


Als Kleintiere gelten sogenannte Käfigtiere, also Tiere, die dauerhaft im Käfig leben. Man sollte sich aber mal vor Augen führen, dass wir Halter unseren Lieblingen, egal ob Chins, Hamstern oder kaninchen ja auch Freigang in der Wohnung gewähren und das wäre laut des Gesetzes ein Mietregelverstoß, der die Abgabe unserer Tiere zur Folge haben könnte.

Hier nämlich ein Fall vom Frettchenhaltern, die den Prozess gegen ihren Vermieter verloren haben und das deshalb, weil dessen Frettchen nur 90% der Zeit im Käfig gehalten worden sind:
Frettchen sind keine Kleintiere

Kleintiere werden im Käfig gehalten. Da das auf Frettchen nicht zutrifft, fallen sie auch nicht unter diese Definition. Wer sich so einen Vierbeiner anschaffen möchte, sollte zunächst die Zustimmung des Vermieters einholen.
Frettchen sind keine Kleintiere und können die Wohnung verschmutzen. Deswegen ist es ratsam, die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Frettchen sind keine Kleintiere und können die Wohnung verschmutzen. Deswegen ist es ratsam, die Zustimmung des Vermieters einzuholen.

Aus Sicht mancher Gerichte gelten Frettchen nicht als Kleintiere. Denn Kleintiere würden in geschlossenen Behältnissen gehalten, befand das Amtsgericht Berlin-Neukölln, wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" berichtet. Laufen Frettchen aber frei in der Wohnung herum, gilt diese Definition nicht mehr. Daher sei für die Haltung die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Grundsätzlich gilt: Wenn der Mietvertrag die Tierhaltung erlaubt, kann sich ein Mieter ohne weiteres Hund, Katze oder irgendein anderes Haustier zulegen. Das gilt auch für exotische Tiere. Dagegen ist von der generellen Mietvertrags-Erlaubnis das Halten eines Kampfhundes oder anderer gefährlicher Tiere, wie Würge- und Giftschlangen oder Alligatoren, nicht abgedeckt. Allerdings kann im Mietvertrag auch Schlangenhaltung oder das Halten von verschiedenen Tieren in Terrarien erlaubt werden.

Ein generelles, ausnahmsloses Tierhaltungsverbot im Mietvertrag dagegen ist unwirksam. Kleintiere, wie Vögel, Fische, Nagetiere usw. darf der Mieter immer in seiner Wohnung halten, egal, was im Vertrag steht. Der Vermieter muss noch nicht einmal um Erlaubnis gefragt werden.
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Katzen sind Balancekünstler. Trotzdem gibt es immer wieder Unfälle. 05.06.12 Katzen auf dem Balkon Vermieter darf Netz verbieten
Hunde dürfen verboten werden, Kleintiere aber nicht. 29.08.11 Auch nicht in eigener Wohnung Kein Recht auf Hund und Katze

In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter drei Frettchen in seiner Wohnung gehalten. Der Vermieter störte sich daran. Da die Tiere frei herumlaufen, würden sie die Wohnung seiner Ansicht nach verschmutzen und die Holzdielen anfressen. Der Mieter erklärte, die Tiere würden zu 90 Prozent im Käfig gehalten. Die Holzdielen könnten sie aufgrund des verlegten Teppichs nicht beschädigen.

Die Richter gaben in diesem Fall jedoch dem Vermieter Recht. Da die Frettchen nicht ausschließlich im Käfig gehalten werden, handele es sich nicht um Kleintiere, befanden sie. Insofern sei die Zustimmung des Vermieters erforderlich gewesen, die in diesem Fall aber nie erteilt worden sei.

Quelle: n-tv.de: https://www.n-tv.de/ratgeber/Frettchen-sind-keine-Kleintiere-article6982796.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Ich finde das Urteil wirklich erschreckend, muss ich sagen, zumal Nager und Kaninchen wohl mehr Schäden verursachen als Frettchen.
Ich muss dabei auch v.a. an die Kaninchenhalter denken, die ihre Tiere frei in der Wohnung oder einem Zimmer leben lassen - kann das demnach also ebenfalls gesetztlich verboten werden?


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Re: freilaufende Kleintiere im Mietrecht - Konsequenzen?

Beitrag von saloiv » Mo 7. Jan 2013, 02:35

Wir hatten das Thema schon mal hier: https://www.tierpla.net/gesetz-und-recht/freie-wohnungshaltung-von-kleintieren-t15367.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Für Schäden, die durch freilaufende Tiere entstehen, haftet sowieso der Mieter... https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Boeblingen_2-C-321296_Hundehalter-haftet-fuer-Verunreinigung-des-Teppichbodens-durch-seinen-Hund-in-Mietwohnung.news11483.htm" onclick="window.open(this.href);return false;
Die Urteile widersprechen sich sowieso alle... Kleine Hunde laufen ja auch frei und gelten als Kleintiere. Ebenso ist Freilauf/Auslauf normaler Bestandteil einer Kleintierhaltung. Wer lässt denn seine Tiere nur im Käfig? Im jeden Kleintierbuch wird Auslauf als normaler Teil der Haltung beschrieben.
Andere Gerichte sehen sogar Katzen als Kleintiere. https://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/urteile/vermieter-darf-katzen-nicht-verbieten-1.2319238" onclick="window.open(this.href);return false;


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Re: freilaufende Kleintiere im Mietrecht - Konsequenzen?

Beitrag von SusiSorglos » Mo 7. Jan 2013, 12:41

saloiv hat geschrieben:Wer lässt denn seine Tiere nur im Käfig? Im jeden Kleintierbuch wird Auslauf als normaler Teil der Haltung beschrieben.
Ich kenne leider einige davon! :X
Und ich denke in vielen Kinderzimmern ist das auch leider an der Tagesordnung!!
Aber die sind so beratungsresistent, auch was futter und einzelhaltung angeht....


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Re: freilaufende Kleintiere im Mietrecht - Konsequenzen?

Beitrag von Kilou » Mo 7. Jan 2013, 12:59

SusiSorglos hat geschrieben: Ich kenne leider einige davon! :X
Und ich denke in vielen Kinderzimmern ist das auch leider an der Tagesordnung!!
Aber die sind so beratungsresistent, auch was futter und einzelhaltung angeht....
Ja, davon gibts leider mehr als genug...
Ich selbst vermiete eine Wohnung, allerdings in Österreich und da sind Tierhalter sowieso bisschen besser dran als hier, wie ich schon drauf gekommen bin.

Trotzdem war ich vor 2 Jahren ziemlich erstaunt, als ich meine Wohnung vermieten wollte, welche Unsicherheit, tlw. sogar bisschen Panik, mögliche Mieter haben, wenn es um die Frage geht, ob sie Tiere halten dürfen (in meinem Fall waren es Katzen und eine fragte wegen Hamster - die hatte deswegen schon eine Absage bekommen :shock: ). Die waren ganz erstaunt, als ich gesagt habe, dass es kein Problem ist. Nur es dürfen nicht mehr als 2 Katzen sein (weil die Wohnung sonst eindeutig zu klein ist ;) ), sie dürfen keine Freigänger sein (liegt mitten in der Stadt an einer sehr stark befahrenen Straße) und das sie für etwaige Schäden natürlich aufkommen müssen. Die haben sich ausnahmslos alle total gefreut über die Antwort...

Allerdings war unser letzter Vermieter hier in Deutschland wegen der Katze gar nicht begeistert, weil die Vormieter einen Schäferhund hatten und der Boden dementsprechend zerkratzt war. Aber was soll eine 18jährige Katze schon großartig anstellen? Er wusste ja nicht wie fit der noch war :D Aber unseren jetzigen "Zoo" hätte der nie akzeptiert :mrgreen:


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Re: freilaufende Kleintiere im Mietrecht - Konsequenzen?

Beitrag von Ziesel » Mo 7. Jan 2013, 13:05

saloiv hat geschrieben:Für Schäden, die durch freilaufende Tiere entstehen, haftet sowieso der Mieter...

na das find ich selbstverständlich
saloiv hat geschrieben:Die Urteile widersprechen sich sowieso alle...
ja eben und darum wäre ich mich hier auch nicht 100pro sicher
Kaktus hat geschrieben: kann das demnach also ebenfalls gesetztlich verboten werden?
ich denke schon...ist doch sehr einzelfallabhängig. Ist ein Frettchen ein Kleintier vor´m Gesetz bzw vor jedem Richter? Kommt noch Lärm-oder Geruchsbelästigung oder Ähnliches für andere Mieter hinzu, was für Schäden am Mietobjekt entstehen durch Tier usw...selbst das eigentlich generell erlaubte Aqua kann zum Streitthema werden. Gegen ein nettes 60 L Becken sagt wohl niemand was aber ehe man sich ein 1500 L Teil in den 5. Stock des Altbaus stellt sollte man doch einiges vorher mit dem Vermieter klären . .
saloiv hat geschrieben:Kleine Hunde laufen ja auch frei und gelten als Kleintiere.
nicht immer...bei einem ist ´n Yorkie ´n Kleintier, bei anderen ein Hund und der 3. verweist darauf, dass im Mietvertrag die Tierhaltung generell verboten ist
saloiv hat geschrieben:Ebenso ist Freilauf/Auslauf normaler Bestandteil einer Kleintierhaltung. Wer lässt denn seine Tiere nur im Käfig?
Meinste das wissen alle Vermieter bzw sehen das genauso ? Ich glaub die wenigsten Vermieter kämen drauf, dass jemand seinen Kaninchen ein ganzes Zimmer zur Verfügung stellt oder der Hamster nachts Freigang hat oÄ

Mmh.. hier ist auch sowas, wo ich denke es ist gut gemeint aber ob das wirklich Sache des Vermieters ist, über Anzahl und Haltungsform zu bestimmen?
Kilou hat geschrieben:[Nur es dürfen nicht mehr als 2 Katzen sein (weil die Wohnung sonst eindeutig zu klein ist ;) ), sie dürfen keine Freigänger sein (liegt mitten in der Stadt an einer sehr stark befahrenen Straße) und das sie für etwaige Schäden natürlich aufkommen müssen.
Das wäre ein Erlaubnis mit Einschränkungen, die wiederum auch zum Streit führen könnten zB wenns Kitten gibt, Katze nu doch öfter raus geht ect



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Re: freilaufende Kleintiere im Mietrecht - Konsequenzen?

Beitrag von Kilou » Mo 7. Jan 2013, 13:15

Ziesel hat geschrieben: Das wäre ein Erlaubnis mit Einschränkungen, die wiederum auch zum Streit führen könnten zB wenns Kitten gibt, Katze nu doch öfter raus geht ect
Das ist mir klar :)
Allerdings wäre es schon vorsätzlicher Mord die Katze dort rauszulassen :shock: Und ich habe das gleich dazu gesagt, weil man Katzen die vorher Freigänger waren wohl nicht ruhigen Gewissens in eine 35m² Wohnung im 2. Stock einsperren kann...
Nachwuchs kann natürlich passieren (wobei man ja normalerweise keine unkastrierten Pärchen (zumindest einer davon) zusammen hält :roll: ) und kommt dann auch auf die Umstände an...
Das ist der befristete Mietvertrag eindeutig von Vorteil und wenns keine Ärger gibt und ich keinen Grund habe die Wohnung wieder dauerhaft zu nutzen, werde ich auch keinen "rauswerfen".
In zwei Jahren keine einzige Beschwerde von den Nachbarn ist in DIESEM Haus schon ein eindeutiger Beweis, dass ich damals die richtige Wahl getroffen habe. Auch wenn die Nachbarn geschockt waren, als sie gehört haben das ein junger Single-Mann einzieht :mrgreen:


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Re: freilaufende Kleintiere im Mietrecht - Konsequenzen?

Beitrag von bienchen » So 9. Feb 2014, 15:00

es ist ja immer wieder das selbe theater mit mietwohnungen. tu dies nicht, tu das nicht! am besten man nimmt sich eine mietwohnung von einem seriösen bauträger. seit wir bei demos.de sind, dürfen wir sogar einen hund haben. und zwar einen großen!

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Re: freilaufende Kleintiere im Mietrecht - Konsequenzen?

Beitrag von Venga » So 9. Feb 2014, 15:50

bienchen hat geschrieben: dürfen wir sogar einen hund haben. und zwar einen großen!
Das dürfen wir auch, ohne dass die Wohnung einem Bauträger gehört.


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