Bisher gings bei mir recht problemlos. Ich habe die Herkunftsbescheinigung/Herkunftsnachweis für Tiere besonders geschützter Arten des Anhangs B (WAII) kopiert und meist auch den Kaufbeleg. Damit taperte ich dann hier artig zur Unteren Naturschutzbehörde. Diese Behörde kann auch Untere Landschaftsbehörde heissen oder so. Hier ist für den Halter so´ne Meldungen kostenfrei.
Allerdings kann ein Bußgeld erhoben werden wenn man meldepflichtige Tiere nicht anmeldet. Das wäre dann nämlich´ne kostenpflichtige Ordnungswidrigkeit ...Anmelden sollte man innherhalb 14 Tage nach´m Erwerb des Tieres.
In so´nem Herkunftsnachweis sollte mindestens stehen:
-Verkäufer (Name,Anschrift...)
-Tierart (drauf achten das auch lat. Bezeichnung angegeben wird)
-Geschlecht des Tieres
-Alter des Tieres
-Buchnummer
-Ort und Datum des "Besitzwechsels" mit Unterschrift
Welches Tier in welchem Bundesland bei welcher Behörde der Meldepflicht unterliegt kann ich dir nicht detailiert sagen aber für welches Tier du welche Papiere benötigst kannste hier nachgucken:
http://www.wisia.de/FsetWisia1.de.htmlGibste dort zB melleri oder jemen ein, wird angezeigt, dass Anhang B nötig ist ...