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BeitragVerfasst: Mo 22. Dez 2008, 12:07 
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Hm, ein Terrarium ist ja so eine Art "Möbelstück/Dekogegenstand" und Schlangen machen ja keinen Krach und zerstören auch nichts im Haus.
Denkt ihr man ist verpflichtet den Vermieter trotzdem darüber zu informieren? Fairerweise sollte man es wohl tun, ja klar, aber ist es gesetzlich vorgeschrieben, bzw. wenn im Mietvertrag drin steht Haustiere verboten, sind dann zwangsläufig auch Schlangen verboten oder bezieht sich diese Klausel immer nur auf Haustiere die laut sein können und evtl. was zerstören könnten?


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BeitragVerfasst: Mo 22. Dez 2008, 12:26 
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Es gibt Gerichtsurteile, die besagen, dass sämtliche Kleintiere (alles was in einem Käfig oder wo anders drinnen lebt) im Mietvertrag nicht verboten werden müssen.
Ich denke, Schlange zählen dazu, solange sie im Terrarium leben.

Verbieten kann der Vermieter nur Katzen, Hunde ect. da diese sich in der Wohnung frei bewegen und die Wohnung beschädigen können...


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BeitragVerfasst: Mo 22. Dez 2008, 12:37 
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An dem Gesetz könnte man aber auch echt mal was ändern...
auch wenn es zum Nachteil der Mieter ist...aber genau so einer Regelung setzt doch Käfighaltung voraus :strange:.

Und meinen Kaninchen kennen sowas wie ein Käfig nicht!

Ich find so Ausnahmeregelungen eh sinnlos...
entweder Tier oder eben keins....dann aber auch gar keins.

Da so viele Menschen, aber mit Tieren zusammen leben wollen, wird da auch mal schnell nen Vermieter dieses Verbot wieder rausnehmen.
Es gibt ja auch Kautionen, die ein ordentliches und sauberes Verlassen bei Auszug der Wohnung gewährleisten müssten!

Mal abgesehen davon...macht ein Hund aller höchstens krach, aber bestimmt nix kaputt (hab noch keinen Hund, Wände knabbern sehen, Kaninchen aber schon :D)
Ebenso Katzen, dass was diese beschädigen können, wären Hausstand Gegenstände, die die Hausrat trägt, da hat der Vermieter überhaupt keinen Schaden!

Probleme könnte es bei Reptilien geben, dass sie als gefährlich eingestuft werden und ja auch mal ihr Terra verlassen könnten....
und dann werden andere Mieter mitgefährdet.

Ich denke ein Gespräch mit dem Vermieter, über jegliche Tierhaltung ist wichtig und Voraussetzung für ein ruhiges und friedliches zusammenleben ;)!


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BeitragVerfasst: Mo 22. Dez 2008, 12:55 
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Kleintierhaltung darf nicht verboten werden ;).
Deine Nickel haben also freie Bahn, egal ob freilebend oder im Käfig ;).


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BeitragVerfasst: Mo 22. Dez 2008, 12:59 
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saloiv hat geschrieben:
Kleintierhaltung darf nicht verboten werden ;).
Deine Nickel haben also freie Bahn, egal ob freilebend oder im Käfig ;).
hmmm, vorsicht mit dieser Aussage, pauschalgesehen Ja , bis auf Exoten und giftige Tiere. Hierbei geht man vor der Gefährdung der Restmieter aus und das kann unterbunden werden. Wer eine Giftschlange in einem Terra halten möchten, muss nicht nur die Genehmigung/Befähigung zur Haltung haben, sondern auch die Erlaubnis der Vermieters ;)


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BeitragVerfasst: Mo 22. Dez 2008, 13:06 
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Yep, genau so habe ich es gemeint ;).
Also Kleinnager, Kaninchen, kleine Vögel und Meerschweinchen dürfen nicht verboten werden.


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BeitragVerfasst: Mo 22. Dez 2008, 13:10 
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Das führt mich zur nächsten Frage: Was denkt ihr, ist es nun leichter eine Wohnung mit Hund/Katze zu bekommen oder mit einer Schlange?
Ich könnte mir gut vorstellen, auch wenn Schlangen leise und nicht zerstörerisch sind, schreckt das einen Vermieter doch eher ab, als so ein "Streicheltier". :grübel:

Wenn ihr Vermieter sein würdet, würdet ihr alle Tiere zulassen?


@Saloiv, sehe gerade deinen letzten Beitrag: Nager und Vögle dürfen nicht verboten werden,- im Haus. Wie sieht es denn jetzt im Garten aus, wenn man eine Wohnung/Haus mit Garten mietet, und die Nager da alles umgraben?


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BeitragVerfasst: Mo 22. Dez 2008, 13:12 
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Die Gartengestaltung muss man ja mit dem Vermieter absprechen... (Außer es ist im Mietvertrag anders geregelt). Ein Kaninchengehege sollte also auch abgesprochen werden ;).

Ehrlichgesagt würde ich als Vermieter nicht pauschal Hunde zulassen. Viele zerkratzen die Türen usw. und jedes Mal dem Besitzer hinterherzulaufen :?...


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BeitragVerfasst: Mo 22. Dez 2008, 13:48 
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Zitat:
@Saloiv, sehe gerade deinen letzten Beitrag: Nager und Vögle dürfen nicht verboten werden,- im Haus. Wie sieht es denn jetzt im Garten aus, wenn man eine Wohnung/Haus mit Garten mietet, und die Nager da alles umgraben?
Dort ist der gleiche Grundsatz.
Es geht auch weniger um den Umstand ein genehmigungspflichtiges Haustier zu haben, sondern eher von der Störung des Umfeldes und die pflicht des Vermieters dies zu vermeiden.
Für Schäden am Mietgegenstand muss der Mieter eh aufkommen, ob mit oder ohne Haustier.


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BeitragVerfasst: Mo 22. Dez 2008, 18:30 
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Gutes Thema, ich hätte da nämlich auch ne Frage, muß ich meine Vogelspinne beim Vermieter angeben, wenn ich eine Wohnung mieten will und er nach Haustieren fragt, oder kann ich diese unterschlagen? Meine Hamster würde ich nämlich nicht angeben.


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BeitragVerfasst: Mo 22. Dez 2008, 18:43 
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Ich würde immer alles mit dem Vermieter besprechen (Tierhaltung ;)), wenn ich böses Blut vermeiden will!


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BeitragVerfasst: Mo 22. Dez 2008, 20:39 
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Zitat:
Ich würde immer alles mit dem Vermieter besprechen (Tierhaltung ), wenn ich böses Blut vermeiden will!
Sicherlich die vernünftigste Variante, allerdings: wer viel fragt kriegt auch viele Antworten :D


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BeitragVerfasst: Mi 24. Dez 2008, 01:49 
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Ich würd an deiner Stelle, wenn Du eine neue Wohnung suchst, von Anfang an klarstellen, dass Du Exoten hälst (musst es ja nicht betonen, aber erwähnen). Rechtlich gesehen, kann es ein Grund für eine sofortige Kündigung sein, wenn sich zB andere Mieter beschweren (weil sie Angst haben etc) und der Vermieter eventuell auf Mieteinnahmen verzichten müsste. Ebenfalls würde ich bei Bedarf die Haltung von Futtertieren erwähnen, damit es nicht im Nachhinein heißt, dass der Vermieter nichts davon gewusst hat.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die wenigsten Vermieter Einwände haben, wenn man ihnen das Verhalten und die Haltung etwas erklärt (Terrarium (verschlossen), keine Stimmbänder, keine Geruchsbelästigung, wenig Dreck, meist recht teure Tiere, die schnell mal mehr kosten als eine Mietkaution und daraus resultierend, dass man sorgfältigst darauf achten wird, dass keine Schlange auskommt). Bei Riesenschlangen (Tigerpython, Netzpython,...), allgemein als gefährlich eingestuften Tieren (Krokodile, Kaimane) und giftigen Tieren, ist aufgrund der schon mehrfach erwähnten "Gemeingefährdung" verständlich, dass der eine oder andere Vermieter zurückschrecken kann. Wegen einer Natter oder eines kleinen Pythons oder Boa hilft wirklich meist eine kurze Aufklärung über das Tier.


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