saloiv hat geschrieben:
Und ist das pure Betreten oder nur die Anmeldung strafbar?
ab da wo du sozusagen die Tür oder eine Umfriedung hast. Das was für Jedermann zugänglich ist kannst du ihm kaum verwehren.
Zitat:
Wie sieht es aus wenn sich der Nachbar an meinem PC dort anmeldet?

Wie wollen sie nachweisen, dass es genau der Jenige war, der das Hausverbot hat? Oder kann man auch Computern Hausverbot geben?
ist Problematisch und daher auch kaum durchsetzbar. Du kannst höchsten dem Inhaber ebenfalls ein Hausverbot aussprechen, bzw, ihn darauf aufmerksam machen, seinen Zugang nicht zur Verfügung zu stellen.
Zitat:
Achja: Kann man einer Person Hausverbot auf einer Internetseite geben, die dort noch nie war?
theoretisch kannst du das machen, allerdings sind die Problematiken wie oben beschrieben und du hast ja keine Abgleichmöglichkeit, IP, e-mail addie oder so um überhaupt zu wissen ob diese Person je da war

, also kannst du es auch nicht verfolgen !