Wie sieht das Mietrecht bei Besuchshunden aus? Kann der Vermieter Hunde, die zu Besuch sind, verbieten? Wenn ja ab wann? Soweit ich weiß dürfen Freunde mit Hund auch bei Hundehaltungsverbot zu Besuch kommen. Ab welchen Zeitraum gilt es nicht mehr als Besuch? Wie lange darf also so ein Besuch sein?
Und wie sieht es aus, wenn ich nur den Hund da habe (als Pflegetier)? Kann das der Vermieter verbieten?
Es geht um folgendes:
Zum einen besucht mich eine Freundin mit ihrem Hund. Da sie weiter weg wohnt, bleibt sie länger hier. Zum anderen überlege ich ihren Hund mehrere Wochen aufzunehmen, weil sie in der Zeit verhindert ist.
Und wie sieht es aus, wenn ich nur den Hund da habe (als Pflegetier)? Kann das der Vermieter verbieten?
Es geht um folgendes:
Zum einen besucht mich eine Freundin mit ihrem Hund. Da sie weiter weg wohnt, bleibt sie länger hier. Zum anderen überlege ich ihren Hund mehrere Wochen aufzunehmen, weil sie in der Zeit verhindert ist.

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Ich denke Mal, dass das wahrscheinlich wohngegendabhängig gehändelt wird und ob sich da Mitmieter sofort beschweren oder nicht, was ja bei sogenannten "Handtaschen-Wauzis" oft nicht der Fall, wohl aber bei Hunden, ab Kniehöhe aufwärts schon so ist. Ganz extrem wirds, wenn es eine "bedenkliche" Hunderasse ist, dann kann man schon gar nicht mehr von Toleranz sprechen, da wird "losgekeift", was das Zeug hält und das war's dann auch oft schon.
klar, du kannst jetzt zum mieterschutz und deinem rechtsanwalt gehen und versuchen, ihm rechtlich zu kommen, aber ich verspreche dir, daß wir ein nervenkrieg werden
....
) und es ist mir immer an die nieren gegangen und hat mich nicht nur einmal direkt mit schub ins krankenhaus befördert. es kann ja sein, daß du vom recht her dann durchkommst, aber wie sieht das eh schon angeknackste verhältnis zum vermieter dann aus???