Zitat:
Haustierbetreuung absetzbar
Die Kosten für die Betreuung eines Haustieres oder Hausbesuche des Tierarztes können steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden jedoch nur der Arbeitslohn und die Anfahrtskosten anerkannt, Materialkosten hingegen nicht. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist allerdings, dass die Leistung zu Hause erbracht wird – nicht in der Tierarztpraxis. Steuerzahler sollten daher darauf achten, dass der Tierarzt bei Hausbesuchen auf der Rechnung einen Vermerk anbringt, dass die Leistung im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wurde, empfiehlt der Bund der Steuerzahler.
Die Kosten für die Betreuung eines Haustieres oder Hausbesuche des Tierarztes können steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden jedoch nur der Arbeitslohn und die Anfahrtskosten anerkannt, Materialkosten hingegen nicht. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist allerdings, dass die Leistung zu Hause erbracht wird – nicht in der Tierarztpraxis. Steuerzahler sollten daher darauf achten, dass der Tierarzt bei Hausbesuchen auf der Rechnung einen Vermerk anbringt, dass die Leistung im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wurde, empfiehlt der Bund der Steuerzahler.
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