Endlich - nach hunderten Inseraten, dutzenden besuchten Welpen, habe ich nun endlich den passenden gefunden. Es passt alles, ich kann ihn morgen 15.00 Uhr abholen, aber: die Hausverwaltung hat mir noch kein definitives OK gegeben.
Eine allgemeine Anfrage habe ich schon vor etwa 6 Wochen ein erstes Mal mündlich gestellt. Anfang letzter Woche habe ich dann gesagt, wir wollen JETZT einen Hund, ich möchte eine schriftliche Zusage. Nachdem ich heute die Zusage für den Hund bekommen habe, habe ich nochmals mit der Hausverwaltung telefoniert und erhalte folgendes als Antwort:
Der Hauseigentümer ist auf unbestimmte Zeit in Urlaub. Sein Sohn (der die Geschäfte übernehmen sollte), will so eine Entscheidung nicht ohne seinen Vater treffen will ihn aber auch nicht im Urlaub mit solch einer Anfrage stören.
Als zusätzliche Info will ich anmerken, dass es sich bei dem ausgewählten Hund um einen 16 Wochen alten Mops handelt. Der Hausbesitzer ist zugleich Mieter des Erdgeschoßes, welches er als Büro für seine Firma nutzt UND hat selbst auch einen Mops als Haustier.
So, ich bin fest entschlossen morgen um 15 Uhr den Hund zu holen. Ich habe mich schon beim ersten Foto in ihn verliebt und nichts wird mich davon abbringen, den einzigen Hund (und damit meine ich nicht die Rasse sondern das Individuum), den ich mir als Haustier vorstellen kann, nicht als solches in mein Haus zu holen.
Ich werde morgen vormittag nochmals die Hausverwaltung anrufen und noch einmal nachfragen.
Meine Frage ist jedoch, was kann passieren, wenn ich den Hund ohne schriftliches Einverständis in die Wohnung hole (im MV steht, dass Hunde vom Hausbesitzer genehmigungspflichtig sind).
Eine allgemeine Anfrage habe ich schon vor etwa 6 Wochen ein erstes Mal mündlich gestellt. Anfang letzter Woche habe ich dann gesagt, wir wollen JETZT einen Hund, ich möchte eine schriftliche Zusage. Nachdem ich heute die Zusage für den Hund bekommen habe, habe ich nochmals mit der Hausverwaltung telefoniert und erhalte folgendes als Antwort:
Der Hauseigentümer ist auf unbestimmte Zeit in Urlaub. Sein Sohn (der die Geschäfte übernehmen sollte), will so eine Entscheidung nicht ohne seinen Vater treffen will ihn aber auch nicht im Urlaub mit solch einer Anfrage stören.
Als zusätzliche Info will ich anmerken, dass es sich bei dem ausgewählten Hund um einen 16 Wochen alten Mops handelt. Der Hausbesitzer ist zugleich Mieter des Erdgeschoßes, welches er als Büro für seine Firma nutzt UND hat selbst auch einen Mops als Haustier.
So, ich bin fest entschlossen morgen um 15 Uhr den Hund zu holen. Ich habe mich schon beim ersten Foto in ihn verliebt und nichts wird mich davon abbringen, den einzigen Hund (und damit meine ich nicht die Rasse sondern das Individuum), den ich mir als Haustier vorstellen kann, nicht als solches in mein Haus zu holen.
Ich werde morgen vormittag nochmals die Hausverwaltung anrufen und noch einmal nachfragen.
Meine Frage ist jedoch, was kann passieren, wenn ich den Hund ohne schriftliches Einverständis in die Wohnung hole (im MV steht, dass Hunde vom Hausbesitzer genehmigungspflichtig sind).

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5min nachdem ich den Kauf abgewickelt und den Hund im Auto verstaut hatte, kam der Anruf von der Hausverwaltung, ich dürfe ihn halten - die Hausverwalterin hat dies schriftlich sowohl vom Junior- als auch vom Senior-Chef. 

Mein Mann wird eifersüchtig sein, wenn er in ein paar Wochen nach hause kommt.


. Ich finde Möpse soooo niedlich...