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BeitragVerfasst: So 9. Jan 2011, 01:31 
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Hallo!

Ich frage hier mal im Namen meines Bruders.

Er hat sich bei Ebay einen Fotoapperat ersteigert.
Die Produktbeschreibung sah etwa so aus:

Zitat:
[...]
Eingebauter Blitz: Automatisch, Einstellungen [u.a. Rote Augen]
LCD - Monitor (Größe/ Pixel): 2,5 TFT [114 TPixel] / Bildfeld ca. 100%
Speichermedium: SD Memory Card, MultiMedia card
Stromversorgung: LiIon Akku (3,7V, 1150mAh)
Max. Batteriekapazität mit LCD: 300 Fotos [ca./CIPA Standard]
Farbe: Klavierlack-Schwarz
Abmessungen (B x H x T): 9,4 x 5,0 x 2,4 cm
Gewicht: 127g (155g mit SD Memory Card / Akku)
Display bleibt dunkel; Kamera macht keine Fotos mehr


Da es sich hier um eine Privatauktion handelt, übernehme ich keine Garantie/ Gewährleistung.


Dem aufmerksamen Leser wird das hier:
Display bleibt dunkel; Kamera macht keine Fotos mehr
nicht entgangen sein, meinem Bruder aber schon.
Vorallem weil es wohl auch in der selben Schrift und alles,
wie die (scheinbar kopierte) Produktbeschreibung gewesen ist.
Als mein Bruder mir das schrieb, hab ich erstmal so gemacht :autsch:
"Selbst Schuld", dachte ich.
Jetzt fragte er mich aber, ob offensichtlich kaputte Ware nicht auch
deutlich als "defekt" gekennzeichnet werden muss und nicht so versteckt
in der Artikelbeschreibung.
Wenn dem so wäre, könnte er das Geld ja zurück fordern, oder?
Oder reicht so eine Miniangabe, dass das Teil quasi nutzlos ist?

Curly


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BeitragVerfasst: So 9. Jan 2011, 01:35 
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Curly hat geschrieben:
Oder reicht so eine Miniangabe, dass das Teil quasi nutzlos ist?

ich denke das reicht


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BeitragVerfasst: So 9. Jan 2011, 01:40 
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Und das Wörtchen "defekt" ist auch nicht nötig?
Na da wird sich mein Bruder ja freuen... :?


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BeitragVerfasst: So 9. Jan 2011, 01:41 
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Aus meiner Sicht, kann man da nichts machen.
Das gerät ist quasi als defekt angepriesen. Der Text ist nicht versteckt und auch nicht merklich kleiner.
Man müsste das Original sehen um da eine eventuelle Lücke im System zu erkennen!


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BeitragVerfasst: So 9. Jan 2011, 01:42 
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Wenn sich in den letzten Monaten daran nix geändert hat, reicht es ...

Aber - wie ist das eigentlich mit ebay und Rückgaberecht in den ersten zwei Wochen bei nichtgefallen?
Zumindest wenn man in den Versandhäusern was kauft, kann man das die ersten zwei Wochen bei Nichtgefallen zurückschicken, ohne daß die was gegen unternehmen könnten ...
Ich muß mal gucken, wie der Passus heißt und welcher Paragraph das ist ...


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BeitragVerfasst: So 9. Jan 2011, 01:46 
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Gilt nur für gewerbliche Verkäufer Murx !


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BeitragVerfasst: So 9. Jan 2011, 01:51 
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Planetarier
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Nö ist ´ne Privatauktion (wie Flohmarkt) und das steht auch da, also nix 14 Tage und ob man nun "defekt" oder
Curly hat geschrieben:
Display bleibt dunkel, Kamera macht keine Fotos mehr
schreibt ist latte. Letzteres ist sogar noch ausführlicher..also kein Beschiss und somit auch kein Umtausch-oder Rückgaberecht

Ich denke mal, dass man(n) schon beim Preis hätte stutzig werden müssen und genauer liest...


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BeitragVerfasst: So 9. Jan 2011, 02:13 
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Planetarier
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Vielleicht findet er ja an der Camera noch irgendwas, was nicht beschrieben wurde- z.B. ein Riss am Gehäuse. Dann siehts nochmal anders aus.


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BeitragVerfasst: So 9. Jan 2011, 02:15 
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Son Riss kann man ja schnell hinbekommen :P


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BeitragVerfasst: Sa 15. Jan 2011, 21:23 
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solange es kein gewerblicher Verkäufer ist, hast du keinerlei Recht auf Geld zurück :?


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BeitragVerfasst: Do 17. Mär 2011, 22:12 
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Hat sich hier schon etwas getan? :lieb:


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BeitragVerfasst: Fr 18. Mär 2011, 11:24 
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Mein Bruder hat den Typen angeschrieben.
Der war so freundlich und hat das Teil zurück genommen.


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