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 Betreff des Beitrags: Muss Probearbeiten bezahlt werden?
BeitragVerfasst: So 16. Mai 2010, 20:03 
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Planetarier
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Hallo ihr Lieben,

ich hab mal eine Frage zum Probearbeiten.Mein Freund ist zu Ende März gekündigt worden und hat seitdem bei 2 Firmen Probe gearbeitet.Bei beiden Firmen hat er jeweils 3 Tage gearbeitet.In beiden Fällen wurde er nicht angenommen.Und es wurde nichts gezahlt.Kann man da was machen oder ist das alles rechtens so?

Tierlie


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BeitragVerfasst: So 16. Mai 2010, 20:12 
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Globaler Moderator
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Ich habe da gerade mal etwas drüber nachgelesen,weil ich selber auch keine Ahnung hab,aber da stand,dass es individuell mit der Firma ausgemacht werden muss.Verpflichtet von vornerein ist da angeblich keiner zu,nur wenn es vereinbart worden ist.So sind die Infos die ich hab.. :hm:


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BeitragVerfasst: So 16. Mai 2010, 20:15 
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Globaler Moderator
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Bei einer Probearbeit muß nichts gezahlt werden.Eine Probearbeit ist wie eine Art Praktikum.Der Arbeitgeber kann wenn er möchte etwas zahlen,was aber dann auch wieder gemeldet werden muß.
Ich nehme an das er ja Arbeitslosengeld bezieht.Wenn er was dort bekäme,würde ihm das Arbeitsamt das berechnen.

LG Serafina


Zuletzt geändert von serafina am So 16. Mai 2010, 20:17, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: So 16. Mai 2010, 20:16 
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Meerschweinchen Supporter
Meerschweinchen Supporter
Also mein Mann (1. Betriebsratvorsitzender :D ) sagt auch: Verhandlungsache.


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BeitragVerfasst: So 16. Mai 2010, 20:24 
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Gast
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Wenn er arbeitslos ist, wird das nich bezahlt, aber es muß beim AA angemeldet werden, ansonsten zählt es als Schwarzarbeit


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BeitragVerfasst: So 16. Mai 2010, 20:25 
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Administrator
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Grundsätzlich sollte dein Mann nur Probearbeiten wenn die AA informiert ist, im Rahmen eine Praktikums ist das jederzeit möglich und Aufwendungen KM Geld etc. werden von der Arge bzw. Agentur getragen.
Probearbeiten sind dazu da, den Arbeitsplatz kennen zu lernen und das der AG einen Einblick in die Fähigkeiten des eventuell zukünftigen AN bekommt. In der Regel werden diese nicht entgeltet, weil zur Entgeltung einige andere Probleme bewältigt werden müssten. Der An muss angemeldet werden (sozialversicherungstechnisch) und wieder abgemeldet werden im Falle der nicht erfolgten Übernahme, sowas macht kaum ein AG. Abgesehen davon, ist Probearbeiten meistens eine Sache der Eigeninitiative und 1 Tag reicht,alles drüber sollte im Rahmen eines Praktikums absolviert werden!


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BeitragVerfasst: So 16. Mai 2010, 20:29 
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Planetarier
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Danke schonmal für eure Antworten.Hab mir das schon fast so gedacht.
Ja gemeldet war das auch beim Arbeitsamt.

Hatte ja auch schon im Internet recherchiert und verschiedenes gefunden.Unter anderem das es nicht bezahlt werden muss wenn es sich um EINEN Probetag handelt,alles was drüber fällt müsse bezahlt werden.Das hat mich stutzig gemacht.


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BeitragVerfasst: So 16. Mai 2010, 20:34 
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Administrator
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Zitat:
Hatte ja auch schon im Internet recherchiert und verschiedenes gefunden.Unter anderem das es nicht bezahlt werden muss wenn es sich um EINEN Probetag handelt,alles was drüber fällt müsse bezahlt werden.Das hat mich stutzig gemacht.
Im Netz steht leider auch viel Müll. Natürlich kann man auch ein Entgelt vereinbaren auf Minijob- Basis, aber auch da muss die AA informiert sein und die Höhe dürfte nicht die 160€ (in etwa) überschreiten, wegen Abzüge von ALG...


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BeitragVerfasst: So 16. Mai 2010, 20:42 
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Planetarier
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Theoretisch ist ja so, dass er mit dem Probearbeiten einverstanden war, sonst hätt er´s nicht durchgezogen und entsprechend schwierig wäre es nachträglich dafür was zu fordern.
In der Regel kenn ich das allerdings auch nur für einen Tag bei Vollzeit und 4Std bei Teilzeit Jobs (wenn nichts anderes vereinbart wurde).

Wenn er Geld vom Amt bezieht, hätte er nicht viel von einer Bezahlung weil 3 Tage mal 8 Stunden=24 Stunden in einer Woche und damit läge er zum einen über den "erlaubten" 15 Stunden (KV) und der Verdienst wäre anrechnungspflichtig (würde also vom ALG bis auf Freibetrag wieder abgezogen)


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BeitragVerfasst: Mo 17. Mai 2010, 13:11 
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Igel/Ziesel Supporter
Igel/Ziesel Supporter
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ich wundere mich nur gerade über die länge des probearbeitens... :crazy:
ich bin im einzelhandel, aber probearbeiten ist bei mir allerhöchstens ein halber tag. kommt es zum arbeitsverhältnis, dann hab ich noch 20 stunden einarbeitungszeit und kann immer noch entscheiden, ob derjenige geeignet ist oder nicht. hört sich für mich recht ausnützig an, drei tage :hm:


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BeitragVerfasst: Mo 17. Mai 2010, 13:13 
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Planetarier
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Ja diese 3 Tage hatten mich eben auch schon irritiert nachdem was ich da im Netz gelesen habe.
Aber gut :hm:


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BeitragVerfasst: Mo 17. Mai 2010, 13:26 
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Igel/Ziesel Supporter
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das fällt bei mir schon fast unter praktika - was aber auch unbezahlt wäre


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BeitragVerfasst: Mo 17. Mai 2010, 13:31 
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Planetarier
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Da hilft wohl nur beim Bewerbungsgespräch zu erwähnen, dass man gern für EINEN Tag Probearbeiten zur Verfügung steht . .


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BeitragVerfasst: Mo 17. Mai 2010, 13:36 
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Eigentlich ist Probearbeiten doch nur umgangssprachlich für Praktikum oder?
Auch ein Praktikum ist eine "Probearbeit", manche Arbeiten benötigen eben doch mehr Zeit, als einen Tag um sich gegenseitig und die Arbeit zu beschnuppern.

Mal eben am Band ne Probearbeit oder ein Praktikum von einer Woche abzuliefern, ist wohl absolut unnötig...
aber befinde ich mich auf einem komplett neuen Arbeitsgebiet, wie zb. von dem Band in den Einzelhandel, kann ich nachvollziehen, wenn der AG wert darauflegt, mehr Zeit zu haben!

Ich denke Probearbeit und Praktikum lassen einen großen Definitionsspielraum zu...
am Ende liegt es im eigenen Ermessen, wie weit man da mit geht!


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