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BeitragVerfasst: So 8. Aug 2010, 14:02 
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Hallo

Wenn man ein Tier aus einem Tierheim übernimmt, dann bekommt man ja so einen Schutzvertrag. So, dass halt das Tier dem neuen Besitzer gehört.
Was ist nun, wenn man das Tier jemanden anderes gibt und dabei KEIN solcher Vertrag abgeschlossen wird? Gehört das Tier dann noch immer dem ursprünglichen Besitzer und könnte dieser es jederzeit zurück fordern? Oder nicht?

LG Melissa


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BeitragVerfasst: So 8. Aug 2010, 14:11 
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Eigentlich sagen viele TH Schutzverträge aus, dass du das Tier nicht weiter vermitteln darfst, sondern bei einer Abgabe dieses Tieres du dich wieder ans TH wenden musst.

Ich weiß nicht wie das jetzt in dem besagten Fall ist...auf jeden Fall sollte man nie ohne Schutzvertrag ein Tier weggeben...einfach um vorauszusetzen das es dem Tier weiterhin gut geht...oder eben bei nicht erfüllen gewisser Dinge, das Tier zurückholen kann.

In dem Fall ganz schlecht, wenn es keinen Vertrag gibt!!!


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BeitragVerfasst: So 8. Aug 2010, 14:37 
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Es kommt halt auf den Schutzvertrag an. Sollte der Vertrag eine Klausel beinhalten, dass das Tier zurückgegeben werden muss bzw. das TH ein "Vetorecht" hat, ist sowas natürlich auch einzuhalten.

Allerdings ist es nicht ganz so einfach, das Recht einzufordern und wo kein Kläger dort auch kein Richter.
Auch wird vor Gericht ausgewertet, wie lange das Tier schon im Besitz des letzten Besitzers war und was auch noch nicht ganz un maßgebend ist, ein Tier ist im Grunde eine Sache und durch Kauf übergeht der Besitz an den Käufer und basta. Wenn nichts widriges gegen diese Verkauf spricht, also aus Sicht des TS oder auch Moralisch, wird man wenig ausrichten können!


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BeitragVerfasst: So 8. Aug 2010, 14:47 
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Ich hab die Frage jetzt so verstanden, ob ein Tier, welches ohne Schutzvertrag abgegeben wird, wieder zurück geholt werden kann?! (Also unabhängig, ob es zuvor aus dem Tierheim kommt)
Das käme dann darauf an, ob für das Tier Geld (auch Schutzgebühr!) oder eine andere "Sachleistung" erbracht wurde. Wäre dann ein normaler Kaufvertrag, sprich das Tier gehört dem neuen Besitzer.
Ist das Tier unentgeltlich abgegeben worden, könnte man es versuchen, allerdings nur, wenn man beweisen kann, dass es keine Schenkung war. Auch Schenkungen sind rechtsgültig. (Sehr schwierig, ohne Abmachungen kann man fast immer von Schenkung ausgehen)
Anders sieht es aus, wenn von vornerein eine temporäre Unterbringung (Pflege) ausgemacht war und das bewiesen werden kann. (Pflegevertrag) Dann gehört das Tier nach wievor dem "alten" Besitzer.


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BeitragVerfasst: So 8. Aug 2010, 14:49 
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Wichtig für das folgende sind die juristischen Definitionen von Eigentum und Besitztum:
Eigentümer ist derjenige, dem die Sache/das Tier gehört, er hat freie Verfügungsgewalt über die Sache/das Tier und darf damit machen, was er will, solange es dazu keine einschränkenden Gesetze gibt. Er darf die Sache/das Tier an jeden weitergeben, den er will - solange es dazu keine einschränkenden Gesetze gibt.
Wenn ich also einen Pflegevertrag mache, dann bleibe ich Eigentümer des Tieres, egal an wem ich das Tier gebe - und kann damit voll darüber bestimmen, was mit dem Tier passieren soll.
Eigentümer sind vollverantwortlich für ihre Sachen/Tiere, wenn also ein Tierheim einen Pflegevertrag macht und das Tier fängt nun an, die Wohnung vom Nachbarn des Besitzers auseinanderzunehmen, haftet das Tierheim! Es kann nur eine Teilhaftung an den Besitzer abwälzen, wenn keine ordnungsgemäße Unterbringung erfolgt ist.

Besitzer ist derjenige, der die Sache/das Tier grad hat (drauf sitzt, es besitzt im wahrsten Sinne des Wortes!). Wenn mir jemand meine Kaninchen wegnimmt, ist derjenige der Besitzer meiner Kaninchen, ich bleibe jedoch Eigentümer!
Mieter sind Besitzer, Vermieter in der Regel Eigentümer. Wer etwas least, ist Besitzer, bis er das Objekt vollständig abbezahlt hat, dann erst ist er Eigentümer.
Wer einen Pflegevertrag annimmt, ist Besitzer des Tieres, aber nicht Eigentümer. Wer einen Abgabevertrag annimmt, ist nun Eigentümer und kann mit der Sache/dem Tier tun und lassen, was er will, solange es keine Gesetze gibt, die dies einschränken!

Zitat:
Eigentlich sagen viele TH Schutzverträge aus, dass du das Tier nicht weiter vermitteln darfst, sondern bei einer Abgabe dieses Tieres du dich wieder ans TH wenden musst.

Solche Verträge haben nur dann Gültigkeit, wenn es sich um Pflegeverträge handelt - die meisten Tierheime jedoch machen keine Pflegeverträge, bei denen sie Eigentümer des Tieres bleiben und nur der Besitzer wechselt, sondern sie machen Kaufverträge, bei dem der Eigentümer wechselt. Man kann zwar in so einem Kaufvertrag ein Vorkaufsrecht einräumen (der Käufer muß dem Verkäufer das Tier zum gleichen Preis oder billiger anbieten, wie dem neuen Käufer), aber selbst das läßt sich leicht umgehen, indem der Käufer das Tier einfach verschenkt - bei einer Schenkung, selbst wenn es sich um eine Schenkung gegen Spende handelt, greift das Vorkaufsrecht nicht.
Ein Zurückholen des Tieres ist also rechtlich nicht möglich und damit der gesamte Vertrag hinfällig ... es gelten die normalen Rechte für Verkäufe vom Kaufmann zu Privatmensch.

Wenn ein Tier ohne Vertrag abgegeben wird, ist dies ein Handschlaggeschäft - und damit nach EU-Regelung gar nicht mehr zulässig. Ich weiß nicht, wie lange da die Übergangsregelungen noch wirken oder ob es die schon gar nicht mehr gibt, jedenfall wird es in so einem Fall unter Umständen schwierig, nachzuweisen, daß das Tier tatsächlich verkauft wurde! Die Eigentümerfrage ist also nicht geklärt.
Gelten die alten deutschen Gesetze noch, gilt das, was mündlich abgemacht wurde, soweit es halt den Gesetzen zum Kauf und Verkauf von Dingen/Tieren entspricht. Der mündliche Vertrag ist also nach altem deutschen Gesetz ebensoviel wert, wie ein Stück Papier, auf dem das alles festgehalten wurde und per Unterschrift von allen Beteiligten unterschrieben wurde.
Auch hier ist also wieder wichtig, handelt es sich um einen Pflegevertrag oder einen Kaufvertrag/Abgabevertrag ...

Ist gar kein Vertrag abgeschlossen worden, weder mündlich, noch schriftlich, ist die Sache wieder klar - das Tier gehört weiterhin dem ursprünglichen Eigentümer! Es ist zwar im Besitz von wem auch immer, aber verantwortlich für das Tier ist einzig der Eigentümer und genau der darf das Tier dann auch zurückfordern, wann er das will.
Beim Pflegevertrag, bei Vermietung und bei Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen gilt dann wenistens noch das, was im Vertrag ausgemacht wurde ... soweit es den Kaufmannsgesetzen entspricht ...


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BeitragVerfasst: So 8. Aug 2010, 15:31 
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Naja, hier geht es hauptsächlich um den sogenannten Eigentumsvorbehalt der sich in den Schutzverträgen widerspiegelt. Der rechtmäßige Eigentümer ist aber trotzdem der Halter dem die Sache überlassen wurde lt. Vertrag. Auch ist strittig, inwiefern die Schutzgebühr einen Kauf darstellt, auch hierzu gab es einige rechtliche Streitigkeiten. Wenn man es ganz streng nimmt, ist das Tier nur quasi in Pflegschaft überlassen und somit müsste auch das TH oder TS für alle anfallenden Gebühren gerade stehen ;)
Ganz so einfach ist die Sache nicht, aber i.d.R. wird das TH das Tier nicht zurück bekommen, wenn wie oben gesagt, nichts gegen die neue Haltung spricht.

Der andere Punkt wäre, sofern man es so verstehen kann, du hast dein Tier, ohne Schutzvertrag abgegeben bzw. verkauft und möchtest es wieder haben? Du hast sogar mit SV kaum Chancen das Tier zurück zu bekommen, ohne hast du gar keine!


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