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BeitragVerfasst: Di 9. Mär 2010, 17:49 
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Zitat:
Die Schweizer Bevölkerung hat bei einem Referendum die landesweite Einführung von Pflichtanwälten für misshandelte Tiere abgelehnt: 70,5 Prozent stimmten gegen die Ausweitung der Rechte von Tieren, die von den Befürwortern als beispielhaft auch für andere Länder propagiert worden war.


Mehr dazu hier: http://magazine.web.de/de/themen/wissen ... re-ab.html


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BeitragVerfasst: Di 9. Mär 2010, 19:06 
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Planetarier
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Ja....scheinbar geht man nun gegen den Tieranwalt sogar vor. Es ist einfach "ohne Worte" :sauer:


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BeitragVerfasst: Mi 10. Mär 2010, 11:24 
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Planetarier
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Tja da können wir als Tierfreunde natürlich nur den Kopf schütteln. Allerdings würde esmich mal interessieren weshalb in der Schweiz eine derartige Haltung von der Mehrheit der Bevölkerung toleriert wird.


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BeitragVerfasst: Mi 10. Mär 2010, 11:35 
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Zitat:
Schweiz eine derartige Haltung von der Mehrheit der Bevölkerung toleriert wird.
die schweizer sind immer anders als Andere ;), das hat das Minarettenverbot doch auch gezeigt!


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BeitragVerfasst: Do 11. Mär 2010, 11:35 
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Planetarier
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tierfreund24 hat geschrieben:
Allerdings würde esmich mal interessieren weshalb in der Schweiz eine derartige Haltung von der Mehrheit der Bevölkerung toleriert wird.

:grübel: Wenn ich den Text richtig verstehe, dann hat die Mehrheit der Schweizer nun mal diese Haltung. Warum sollte man seine eigene Haltung nicht tolerieren? :hm:


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BeitragVerfasst: Do 11. Mär 2010, 13:31 
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Planetarier
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Es geht um mehr ...

Richter müssen nach Rechtslage urteilen, ein Pflichtanwalt führt dazu, daß jegliche vermeintliche oder tatsächliche Tierquälerei vor den Kadi kommt - und wie bitteschön sollen nun Gesetze gefunden werden, welche tatsächlich auf jedes Tier zutreffen und nicht nur auf unsachgemäße Polemik von übereifrigen Möchtegerntierschützern zurückgeht?

Beispiel Weidehaltung für Kaninchen - wird hier eine Verordnung durchgepaukt, welche bestimmt, daß Kaninchen in einem Hochsicherheitstrakt zu verwahren sind, ist eine Weidehaltung von Kaninchen nicht mehr möglich, weil Tierquälerei!

Beispiel Heu und Frischfutterregelung zur Kaninchenfütterung - wird hier eine Verordnung durchgepaukt, welche bestimmt, daß Kaninchen bitteschön nie mehr wie 100g Frischfutter pro Kanin zu bekommen haben und dafür soviel Heu, wie sie wollen, ist eine Ernährung, wie wir sie hier im Forum empfehlen, Tierquälerei.

Beispiel Gemeinschaftshaltung von Kaninchen - schon jetzt ist es so, daß in der Schweiz die Einzelhaltung von Kaninchen nicht erlaubt ist ... nur, was ist mit Kaninchen, die aufgrund von Platzmangel keine anderen Kaninchen neben sich dulden?
Sie müssen immer wieder aufs Neue vergesellschaftet werden, denn es ist Tierquälerei, sie allein zu halten ... auch dann, wenn eine Vergesellschaftung grundsätzlich mit schwerverletzten Kaninchen endet!

Beispiel Vergesellschaftung von Arten - es ist verboten, Kaninchen und Meerschweinchen zusammenzuhalten - also ist es auch Tierquälerei, wenn ich diese beiden Arten auf der Weide zusammenhalte.

Ich hätte selbst gegen den Pflichtanwalt gestimmt - genau deshalb, weil auch in der Schweiz Verordnungen herausgekommen sind, die erst zu einer nicht artgerechten Tierhaltung führen müssen, werden sie immer eingehalten. Erst, wenn es möglich ist, begründete Ausnahmen von der Regel zuzulassen oder Verordnungen sicher zu kippen, wenn man nachweisen kann, daß es anders ist wie gedacht, macht ein Pflichtanwalt wirklich Sinn - in der Schweiz jedoch fehlt bislang solch eine Regelung. Es sind also noch nicht die Grundvorraussetzungen für einen Pflichtanwalt geschaffen, daß haben etliche Prozesse im Kanton Zürich gezeigt ...


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