Hallo PPler,
immer wieder entstehen Fragen zur Kostenhöhe eventueller vorstehenden Behandlungen oder auch entstandenen Behandlungen. Der TA ist an eine Gebührenverordnung gebunden (GOT) und nachfolgendes gibt etwas Übersicht:
Der Tierarzt ist verpflichtet sich an die GOT genannten Höchst/ - und Mindestpreise zu halten
Die dort angegebenen Preise stellen den sog. einfachen Satz dar, d.h. diese Beträge dürfen nicht unterschritten werden. Maximal darf Ihr Tierarzt den dreifachen Satz für die Behandlung Ihres Tieres verlangen.
GOT
immer wieder entstehen Fragen zur Kostenhöhe eventueller vorstehenden Behandlungen oder auch entstandenen Behandlungen. Der TA ist an eine Gebührenverordnung gebunden (GOT) und nachfolgendes gibt etwas Übersicht:
Der Tierarzt ist verpflichtet sich an die GOT genannten Höchst/ - und Mindestpreise zu halten
Die dort angegebenen Preise stellen den sog. einfachen Satz dar, d.h. diese Beträge dürfen nicht unterschritten werden. Maximal darf Ihr Tierarzt den dreifachen Satz für die Behandlung Ihres Tieres verlangen.
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